Manche Ausdrücke und Redewendungen erinnern heute noch an die »Taidinge«
»verteidigen« | mittelhochdeutsch (mhd.) vertagedingen, verteidingen »vor Gericht vertreten« bzw. (mhd.) Tagedingen, teidingen »tagen, gerichtlich verhandeln« |
»für jemanden in die Schranken treten« | als Zeuge – sich für jemanden einsetzten, für jemanden Partei ergreifen |
»jemanden in die Schranken weisen« | jemanden zurechtweisen, seine Grenzen klar machen |
»jemanden verschiagen« | beim Schergen anzeigen |
»etwas auf die lange Bank schieben« | die Akten nicht erledigter Gerichtsfälle wurden auf einer eigenen Bank abgelegt |
»Malefizer« | Schwerverbrecher |
»anprangern« | jemanden an den Pranger stellen |
»an den Haaren herbeigezogen« | Frauen hatten grundsätzlich keinen Zutritt zum Taiding, wenn sie aber als Zeuginnen gebraucht wurden, hat sie der Scherge an den Haaren in die Schranken geführt. |
»Schranne« | Händler nutzten das Zusammenkommen so vieler Leute, um ihre Waren anzubieten. Diese Schrannenmärkte wurden auch nach Einstellung der Taidinge mancherorts bis zur Gegenwart weitergeführt, z. B. die Schranne in der Stadt Salzburg. |